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Justizirrtümer

Fälle vor 1950

  • Josef Jakubowski wurde 1926 in Mecklenburg für einen Mord hingerichtet, den er nachweislich nicht begangen hatte. Erst zwei Jahre später bekannte sich der wahre Täter zur Tat.

  • Johann Evangelist Lettenbauer verbrachte ab 1947 insgesamt 18 Jahre in Freiheitsentzug – erst im Zuchthaus, danach in psychiatrischen Einrichtungen – nachdem er zu Unrecht wegen Mordes an Tochter und Enkel verurteilt worden war. Erst 1965 kamen neue Zeugenaussagen ans Licht, die ein Wiederaufnahmeverfahren ermöglichten, in dem er freigesprochen wurde.

  • Hans Burkert wurde 1947 wegen Totschlags verurteilt und saß sechs Jahre ein, bis ein Wiederaufnahmeverfahren seine Unschuld belegte. Experten hatten unter anderem die Aussagekraft der Augenzeugenaussagen in Zweifel gezogen, da die Sichtverhältnisse zum Tatzeitpunkt äußerst schlecht waren und der Zeuge als unglaubwürdig eingestuft wurde.

  • Arthur Meinberg wurde in einem Indizienprozess 1950 zu lebenslanger Haft verurteilt. Erst durch Recherchen privater Ermittler kam eine entlastende Zeugin ans Licht, die ihn zur Tatzeit mehrere Kilometer vom Tatort entfernt gesehen hatte. 1970 erfolgte der Freispruch.

Zwischen 1951 und 1980

  • Hans Hetzel wurde 1953 fälschlich eines Mordes beschuldigt und erst 14 Jahre später, 1969, rehabilitiert.

  • Maria Rohrbach wurde 1958 in einem Indizienprozess verurteilt, jedoch 1961 nach einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.

  • Adolf Scharnowsky war über 14 Jahre lang unschuldig inhaftiert, nachdem er 1959 wegen Mordes verurteilt worden war. Erst ein späteres Wiederaufnahmeverfahren brachte seine Entlastung.

  • Eva Mariotti erhielt 1964 eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen eines Raubmordes. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, und 1965 folgte der Freispruch.

  • Klaus Peter Löser wurde 18 Jahre lang zwangsweise in der Psychiatrie behandelt, basierend auf einem fragwürdigen Gutachten und fehlerhaften Diagnosen. Der Fall erregte großes öffentliches Aufsehen und führte zu einer Entschädigung.

  • Holger Gensmer wurde 1971 wegen Mordes und Missbrauchs verurteilt. Ein späteres Verfahren belegte seine Unschuld.

  • Vera Stein wurde in den 1970er Jahren ohne medizinische Notwendigkeit über Jahre zwangsweise in psychiatrischen Einrichtungen festgehalten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte später eine Menschenrechtsverletzung fest.

  • Otto Becker wurde 1975 zu über 12 Jahren Haft verurteilt, jedoch 1976 freigesprochen, nachdem neue Erkenntnisse die Tat einem anderen Täter zuordneten.

1981 bis 1990

  • Gabriele Gottwald, Bundestagsabgeordnete, wurde 1984 aufgrund falscher Polizeiaussagen verurteilt. Der Beamte räumte 2008 die Falschbeschuldigung ein.

  • Michael Mager wurde 1983 wegen Mordes inhaftiert, obwohl der wahre Täter Jahre später gestand. 1996 wurde Mager rehabilitiert.

  • Wolfgang J. wurde wegen Mordverdachts an einer Schülerin 1985 inhaftiert. Eine später erzwungene DNA-Analyse wies ihn als unschuldig aus.

  • Richard Simmons verbrachte über acht Jahre im Gefängnis, bis DNA-Beweise seine Unschuld belegten.

  • Bernd Herborth verlor durch eine Falschbeschuldigung seiner Tochter nicht nur seine Freiheit, sondern auch seinen Beruf. Er wurde 1996 freigesprochen.

1991 bis 2000

  • Anton Windhager saß über drei Jahre ein, nachdem ein Mädchen ihn fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Erst als sie die Wahrheit sagte, wurde er 2000 freigesprochen.

  • Adolf S. und Bernhard M. wurden 1995 und 1996 wegen Missbrauchs verurteilt, obwohl Beweise fehlten. Ein späteres Verfahren endete mit Freisprüchen.

  • Donald Stellwag wurde fälschlich durch ein fehlerhaftes Gutachten verurteilt. Erst nach Jahren wurde der wahre Täter identifiziert.

  • Monika Reimann wurde durch ein fehlerhaftes Bildvergleichsgutachten verurteilt. Spätere Expertisen widersprachen dem ersten Gutachten deutlich.

  • Dieter Gill wurde 1996 verurteilt, weil seine Tochter falsche Vorwürfe erhoben hatte. Erst nach ihrer späteren Beichte erfolgte 2013 der Freispruch.

  • Weitere zu Unrecht Verurteilte dieser Zeit waren Christos Orfanidis, Harry Wörz, Jens Schlegel, Gerhard B. und Artur Tokarczyk, deren Verfahren jeweils mit Entlastungen oder Freisprüchen endeten.

2001 bis 2005

  • Kazim Görgülü wurde das Sorgerecht für seinen Sohn über Jahre hinweg unrechtmäßig verweigert, was letztlich zu mehreren Entscheidungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führte.

  • Thomas Ewers wurde erst nach vollständiger Haftentlassung durch das Geständnis des vermeintlichen Opfers rehabilitiert.

  • Günther Kaufmann nahm fälschlich die Schuld auf sich, um seine Ehefrau zu schützen, und wurde später nach Freispruch entlassen.

  • Horst Arnold verbüßte eine Haftstrafe für eine Tat, die nie stattgefunden hatte. Das vermeintliche Opfer wurde später selbst verurteilt.

  • Weitere Fehlschläge der Justiz betrafen u. a. Ralf Witte, Norbert Kuß, Ulvi Kulaç, Herbert Becker, Thilo H., Gregor H., Wolfgang Schwertz und Hermine Rupp, deren Fälle gravierende Ermittlungs- und Verfahrensmängel offenbarten.

2006 bis 2010

  • Gustl Mollath war über sieben Jahre ohne rechtskräftige Verurteilung in der Psychiatrie untergebracht. Erst 2014 wurde festgestellt, dass die Unterbringung rechtswidrig war.

  • Holger Hellblau wurde wegen Mordes verurteilt und saß fünf Jahre ein, bevor neue Beweise seine Unschuld belegten.

  • Klaus Dieter Overbeck wurde erst nach Revisionsverfahren freigesprochen.

Ab 2011

  • Matthias G., Clinton de Klerk, Amed A., Michael Perez, Manfred Genditzki und andere wurden nach langen Verfahren oder schweren Fehlern im Justizsystem letztlich rehabilitiert.

  • Besonders der Fall Genditzki sorgte über Jahre hinweg für öffentliche Debatten, ehe er 2023 freigesprochen wurde.

Weitere Verdachtsfälle und öffentlich diskutierte Irrtümer

Auch in Fällen wie jenen von Albert Ziethen, Vera Brühne, Franz-Josef Sträter, Monika Weimar, Rainer Möllers, den Wormser Prozessen, Andreas Kühn, Marijan S., Peter Böttcher, Kim Jung, Benedikt T., Jost Mayer, Fritz Kerler, Andreas Darsow, Ilona Haslbauer und Werner Mazurek bestehen erhebliche Zweifel an der Schuld der Verurteilten oder Hinweise auf schwerwiegende Verfahrensmängel. Manche dieser Fälle fanden nie eine juristische Korrektur, sind jedoch Gegenstand intensiver öffentlicher Debatten

Quelle Wikipedia

Gründe für Fehlurteile und Skandale

Dir Gründe für Fehlurteile und Skandalurteile. Sind und waren oftmals einseitige Ermittlungen, oberflächliche Herangehensweisen, sowie Vertuschung von Fakten. Oftmals steckt aber auch ein Diebstahl.

Bis heute im Jahre 2024 hat sich an den Ermittlungsmethoden, sowie der Grundhaltung der Polizei und Staatsanwaltschaft nichts geändert. Ein schamloses Beispiel dafür, dass die Kriminalität ursprünglich vom Staat und seinen Bediensteten ausgeht.

Hier darf man nicht vergessen, dass jedes Land, jede Stadt auf Gewalt, Kriminalität, Krieg und Tyrannei aufgebaut und entstanden ist. Das nennt man dann Gesellschaft und Zivilisation.

Anderen Gesetze und Regeln aufzwängen, die man selbst nicht einhalten braucht. Gesellschaft nicht gleich Gesellschaft und Gleichstellung ist eine Illusion.

Mehr zu den Gründen im Detail aus eigener Erfahrung eines ehemaligen V-Manns und Beschuldigten in Kürze.